Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung: Definition einer Gewässerkulisse f. Gewässerrandstreifen bzw. vertiefte Überprüfung der Gew.III-Kulisse;

Definition einer Gewässerkulisse für Gewässerrandstreifen bzw. vertiefte Überprüfung der Gew.III-Kulisse;

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. 

Zur Unterstützung der Landwirte und zur Einschätzung hin-sichtlich der Notwendigkeit von Gewässerrandstreifen wurde in einem ersten Schritt eine Gewässerkulisse für die Gewässer erster und zweiter Ordnung erstellt. Nun soll diese Kulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung auch für Gewässer dritter Ordnung erarbeitet werden.

 

Für das Vorhaben werden sämtliche Gewässer im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Hof abgelaufen und überprüft. 

Es erfolgt eine landkreisweise Begehung der Gewässerverläufe auf Ebene der Einzugsgebiete. Nach Abschluss der Landkreise Hof, Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Bayreuth folgt nun die Überprüfung im Landkreis Kulmbach. 

Für die entsprechend notwendigen Grundstücksbetretungen bitten wir um Verständnis. 

Mit Veröffentlichung der Gewässerkulisse des Landkreises Kulmbach im Umwelt-Atlas wird das Projekt seinen Abschluss finden.

 

Auf folgende Punkte wird hingewiesen: 

- Jeweils bis zum 01. Juli eines Jahres werden die Ergebnisse der bis dahin erfolgten Überprüfung in einer Hinweiskarte dargestellt. Gewässerrandstreifen sind dann ggf. für die unmittelbar folgende Anbauplanung zu berücksichtigen. Die aktualisierten Hinweiskarten werden rechtszeitig jeweils bis zum 01. Juli im Internet veröffentlicht bzw. auf der Internetseite des WWA Hof zu finden sein. 

- An eindeutig erkennbaren Gewässern müssen unabhängig von der Dauer des Aufbaus der Hinweiskarte bereits Gewässerrandstreifen angelegt werden. 

- Bei allen übrigen Gewässern, insbesondere bei Gräben und künstlich aussehenden Gewässern sind die Verhältnisse unklar, solange sie nicht von der Wasserwirtschaftsverwaltung überprüft wurden und in der Hinweiskarte dargestellt sind. Bis dahin gilt für diese unklaren Verhältnisse keine Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen. 

 

Ergänzend wird der Flyer ( siehe Downloads) „Gewässerrandstreifen in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Gewässerrandstreifen zur Verfügung gestellt: 

 

 

 

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

Stellenausschreibung: Ausbildung bei der VG zum 01.09.2025

    Weitere Informationen zur Ausbildung: Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten in ...

Das Ordnungs- und Standesamt der VG ist am 27.11.2024 nicht besetzt

Das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast ist am 27.11.2024 aufgrund einer Fortbildung ...

Kontakt

Kulmbacher Straße 36
95367 Trebgast


Telefon (09227) 9370
Telefax (09227) 93755

 

E-Mail

 Bürgerinformationssystem 

 

Bürgerinformationssystem

 Sitzungstermine und Sitzungsbekanntmachungen


Bayern_Portal

 

Das BayernPortal stellt eine zentrale Informationsplattform für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, in der Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen sowie den jeweiligen Zuständigkeiten im Freistaat Bayern gefunden werden können.


csm_Buergerservice_Logo_8b303d3ff3


Kulmbacher Bürgerengagement Börse

csm_KoBE_Kulmbach_Logo_b3a022247a

"Engagement verbindet": Die Kulmbacher Bürgerengagement Börse bringt Agebot und Nachfrage im Ehrenamt auf Landkreisebene zusammen.